Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen

Der Gesetzgeber verlangt in Deutschland auf Geschäftsbriefen bestimmte Angaben. Wenn diese fehlen droht eine ziemlich teure Abmahnung. Übrigens – auf E-Mails müssen die gleichen Angaben stehen.

Grundsätzlich muss auf den Briefen eine ladungsfähige Anschrift des Betriebes angegeben werden. (Nur eine Postfachadresse genügt nicht!)

Telefonnummer und E-Mail-Adresse sind nicht immer Pflichtangaben. Ein Fehlen führt aber z.B. bei einer Widerrufsbelehrung zur Unwirksamkeit. Bei Rechnungen empfiehlt sich außerdem die Bankverbindung. 

Alle anderen Angaben sind von der Rechtsform der Firma abhängig:

Pflichtangaben Geschäftsbrief

Personenfirma

– Die Personenfirma ist die einfachste Rechtsform einer Firma. Die “Person” haftet für alles mit ihrem gesamten Vermögen.

– Auf einem Geschäftsbrief sollte Vor- und Nachname der “Person” stehen. (Der regelnde §15b der GEWO wurde 2009 gestrichen, in der Begründung steht aber, es sei eine Selbstverständlichkeit, dass der Gewerbetreibende seinen Namen auf Geschäftsbriefen angibt.)

– Zusätzlich kann auch eine Geschäftsbezeichnung hinzugefügt werden. Die Unternehmensbezeichnung und die verwendeten Zusätze dürfen allerdings nicht den irreführenden Eindruck erwecken, das Unternehmen sei im Handelsregister eingetragen. Firmenrechtliche Zusätze wie z.B. „& Co.“ oder „und Partner“ usw. sind daher unzulässig.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GdbR, GbR, BGB Gesellschaft)

– Die ausgeschriebenen Vor und Zunamen aller Gesellschafter. (Der regelnde §15b der GEWO wurde 2009 gestrichen, in der Begründung steht aber, es sei eine Selbstverständlichkeit, dass der Gewerbetreibende seinen Namen auf Geschäftsbriefen angibt.) 

– Die Pflicht zur Angabe der Vor- und Zunamen ergibt sich häufig aus speziellen gesetzlichen Regelungen, wie z.B. aus der DL-InfoV oder aus dem UWG, daher empfehlen wir dringend die Vor- und Zunamen grundsätzlich aufzunehmen.

– Der Zusatz „Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“ oder „GbR“ ist zwar nicht vorgeschrieben, wird aber aus Gründen der Rechtsklarheit empfohlen. 

– Zusätzlich kann auch eine Geschäftsbezeichnung hinzugefügt werden. Die Unternehmensbezeichnung und die verwendeten Zusätze dürfen allerdings nicht den irreführenden Eindruck erwecken, das Unternehmen sei im Handelsregister eingetragen. Firmenrechtliche Zusätze wie z.B. „& Co.“ oder „und Partner“ usw. sind daher auch hier unzulässig.

Eingetragene Kaufleute (e.K.)

– Firma mit Rechtsform, so wie sie im Handelsregister eingetragen ist
– Zusatz „eingetragener Kaufmann“ bzw. „eingetragene Kauffrau“ oder eine entsprechende, allgemein verständliche Abkürzung wie „e. K.“
– Ort der Handelsniederlassung
– Registergericht und Handelsregisternummer

Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)

– Firma, so wie sie im Handelsregister eingetragen ist
– Rechtsform der Gesellschaft (GmbH)
– Sitz der Gesellschaft
– Registergericht und Handelsregisternummer
– Sämtliche Geschäftsführer mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen
– Wenn es in Ihrer GmbH einen Aufsichtsrat gibt, den Familiennamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen des Vorsitzenden

Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

– Firma mit Rechtsform, so wie sie im Handelsregister eingetragen ist.
– Sitz der Gesellschaft
– Registergericht und Handelsregisternummer

Aktiengesellschaften (AG)

– Firma, so wie sie im Handelsregister eingetragen ist
– Rechtsform (AG)
– Sitz der Gesellschaft
– Registergericht und Handelsregisternummer
– Alle Vorstandsmitglieder und der Aufsichtsratsvorsitzende mit jeweils vollem Familien- und Vornamen. Der Vorstandsvorsitzende muss als solcher bezeichnet werden.

GmbH & Co. KG, GmbH & Co. OHG, AG & Co. KG sowie AG & Co. OHG

– Bei einer Gesellschaft ist keine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter beteiligt, sondern eine GmbH oder eine AG
– Firma, so wie sie im Handelsregister eingetragen ist
– Rechtsform (GmbH & Co. KG, GmbH & Co. OHG, AG & Co. KG sowie AG & Co. OHG)
– Sitz der Gesellschaft
– Registergericht und Handelsregisternummer
– Die persönlich haftende Gesellschaft mit Rechtsform, Sitz, Registergericht des Sitzes und Handelsregisternummer, alle Geschäftsführer und gegebenenfalls Vorsitzender des Aufsichtsrats mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen.

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