Malerbetrieb gründen? Wir zeigen Ihnen wie!
Selbständig als Maler und Lackierer? Als Anbieter der Branchen-Software MaDaMe begleiten wir viele Betriebe von Anfang an. Hier unsere Tipps und Tricks – sorgfältig recherchiert aber natürlich ohne Gewähr. Und beachten Sie auch die [Links…] im Text.
Voraussetzungen - Wann darf ich mich selbständig machen und einen Malerbetrieb gründen?
Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:
1. Der eigene [Meistertitel…]
2. Betriebsleiter mit Meisterbrief anstellen
3. Altgesellenregelung: Wenn Sie mehr als sechs Jahre Berufserfahrung haben, vier davon in einer leitenden Position, dürfen Sie sich nach [§ 7b HwO…] als Maler auch ohne Meisterbrief selbständig machen. Dafür fordert die Handwerkskammer üblicherweise eine Sachkundeüberprüfung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Kontaktieren Sie dafür vor der Gründung Ihre regionale Handwerkskammer.
Alle Qualifikationen müssen Sie nachweisen können – beispielsweise anhand von Arbeitszeugnissen.
Die Vorlage einer Gesellenprüfung ist im Malerhandwerk zwingend erforderlich.
Eintrag in der Handwerkskammer - wie und wo?
Die Handwerkskammer vertritt die Interessen des Handwerks und fungiert damit als Bindeglied zwischen Staat, Wirtschaft und Handwerk. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend und gewährleistet einen fairen Interessenausgleich.
Zudem stellt die Handwerkskammer einige kostenlose und ortsnahe Serviceleistungen zur Verfügung. Eine kostenlose [Beratung…] lohnt sich!
Die Eintragung in die [Handwerksrolle…] bei der zuständigen Handwerkskammer kann persönlich, per Post oder auch online erfolgen.
Sie müssen Ihren Meisterbrief vorlegen und eine vom jeweiligen Bundesland abhängige Eintragungsgebühr entrichten. In Bayern zahlen Gründer beispielsweise 50 Euro. Die Eintragung ist im Zusammenhang mit der Gewerbeanmeldung erforderlich.
Gründung - Gewerbeanmeldung
Um Ihren Malerbetrieb nach der Gründung beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde anzumelden, müssen Sie Ihren Meisterbrief beziehungsweise die Ausnahmegenehmigung oder gleichwertiges vorlegen. Die Handwerkskarte beantragen Sie bei der Handwerkskammer.
Alle weiteren relevanten Behörden wie Finanzamt, Berufsgenossenschaft und statistisches Landesamt werden vom Gewerbeamt informiert. Die Kosten für die [Gewerbeanmeldung…] sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Im Schnitt liegen sie bei ungefähr 40 Euro.
Finanzamt - wann und wie viel?
Um Schlussrechnungen zu schreiben benötigen Sie eine [Steuernummer…], bei manchen Finanzämtern vergeht zwischen der Beantragung und der Zuteilung sehr viel Zeit. Stellen Sie Ihren Antrag daher frühzeitig!
Beantragen Sie außerdem noch eine [Umsatzsteueridentifikationsnummer…]. Diese benötigen Sie spätestens wenn Sie Dienstleistungen im Ausland für einen Vorsteuerabzugsberechtigten erbringen.
Die Beantragung einer Freistellungsbescheinigung ist ebenfalls zu empfehlen, damit bestimmte Auftraggeber nicht 15% des Rechnungsbetrags einbehalten müssen. Näherer Informationen finden Sie unter [Bauabzugssteuer…].
Wenn Sie [Subunternehmer…] beauftragen wollen (z.B. Trockenbauer oder Bodenleger) benötigen Sie zudem eine Bescheinigung vom Finanzamt mit dem Formblatt [UST1TG…].
Wenn Sie selbst als Subunternehmer für einen anderen Maler arbeiten und Angestellte haben, achten Sie unbedingt auf die Arbeitnehmerüberlassung! Weitere Infos dazu finden Sie in unserem Beitrag: [Subunternehmer – Vorsicht Falle!…]
Wenn Sie als Subunternehmer arbeiten und der Auftraggeber ist Bauleistender, rechnen Sie in den meisten Fällen ohne MwSt. ab. Der Auftraggeber muss Ihnen dann allerdings eine Kopie seines [UST1TG…] Formblattes vorlegen und Sie müssen die Gültigkeit überprüfen.
Beachten Sie, dass Sie spätestens nach dem ersten Einkommens-Steuerbescheid Steuervorauszahlungen in der Größenordnung Ihrer ersten Einkommensjahressteuer entrichten müssen. D.h. nach dem ersten Jahr müssen Sie de facto in kurzer Zeit die Steuer für 2 Jahre abführen!
Was viele nicht wissen: Wenn Sie im Vorjahr weniger als 600.000,00€ (ab 2024 800.000,00€) Umsatz gemacht haben, können Sie die sog. Ist-Versteuerung beantragen. Bei der Ist-Versteuerung wird die MwSt. nicht mit der Rechnungsstellung (genau genommen mit dem “Zeitpunkt der Leistung”), sondern erst mit dem Zahlungseingang fällig.
Was viele auch nicht wissen, bei Abschlagsrechnungen gilt das Prinzip der Ist-Versteuerung auch ohne Antrag, wenn die Arbeiten noch nicht abgeschlossen und der Zeitpunkt der Leistung nicht bekannt ist. Das muss dann aber auch so auf der Abschlags-Rechnung stehen. Die Ist-Versteuerung ist ein wichtiges Hilfsmittel zur Erhöhung der Liquidität im Betrieb und senkt das Risiko der Doppelbesteuerung.
Das Finanzamt verlangt diverse [Pflichtangaben…] auf der Rechnung. Wenn es sich um eine eingehende Rechnung handelt, verweigert das Finanzamt beim Fehlen den [Vorsteuerabzug…]. Z.B. verlangt das Finanzamt die Angabe von “Art und Umfang” der Leistung. Vorsicht ist also geboten bei Pauschalrechnungen. Hier muss trotz der Pauschalierung noch der Umfang der Leistung (Menge) angegeben sein.
Ab 01.01.2025 müssen Sie [E-Rechnungen…] annehmen, die in den meisten Fällen per E-Mail kommen werden. Solche Rechnungen müssen revisionssicher archiviert werden. Dies macht man z.B. mit der [Malersoftware MaDaMe…] ohne Aufpreis oder mit dem nicht ganz billigen Datev Unternehmen Online bzw. einer anderen Archivierungssoftware. Sprechen Sie hierüber mit Ihrem Steuerberater!
E-Rechnungen sind übrigens nicht einfach PDF-Rechnungen. E-Rechnungen müssen maschinell auswertbar nach dem EU-Standard [EN 16931…] sein. Betriebe mit weniger als 800.000€ Jahresumsatz haben noch eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2028. Danach müssen Abrechnungen im B2B-Bereich per E-Rechnung erfolgen. Spätestens dann ist eine Rechnungserstellung z.B. mit Word nicht mehr möglich. Wenn Sie bis dahin noch mit Word arbeiten wollen, empfehlen wir außerdem das Führen eines Rechnungsausgangsbuches in Papierform – das hat bereits Betriebe bei der Steuerprüfung gerettet.
Da wir gerade beim Thema Steuerprüfung sind – in Kleinbetrieben erfolgt häufig bei Steuerprüfung eine Schätzung des Umsatzes auf Grund der geleisteten Produktivstunden. Wenn Sie Einzelkämpfer sind, sind Sie nicht verpflichtet, Ihre Stunden aufzuzeichen. Auf Grund unserer Erfahrung mit Steuerprüfungen können wir jedem selbständigen Maler nur empfehlen, alle Produktivstunden aufzuzeichen.
Mit dem Computer erstellte und gespeicherte ausgehende Rechnungen müssen revisionssicher archiviert werden. Auch dies macht z.B. die [Malersoftware MaDaMe…]. Wenn Sie hier “papierlos” arbeiten, sollten Sie daran denken, dass technische Geräte, wie z.B. ein Computer, durch Defekt oder Sabotage die Daten verlieren können. Wenn das passiert, versteht das Finanzamt keinen Spaß. Lassen Sie sich hier [kompetent beraten…] oder erzeugen Sie wenigstens von allen Rechnungen Kopien auf Papier. (Die Pflicht zur elektronischen Archivierung lässt sich übrigens durch Papierkopien nicht umgehen!)
Hinsichtlich der Einkommenssteuer werden alle durch den Betrieb veranlassten Ausgaben berücksichtigt, die ab der ersten Vorbereitungshandlung bis zur endgültigen Abwicklung anfallen. Anders ist das bei der Gewerbesteuer. (Da Handwerker Gewerbetreibende sind, müssen sie auch Gewerbesteuer zahlen!) Hier werden nur Ausgaben berücksichtigt, die durch den laufenden Betrieb anfallen. Somit sind Kosten vor der tatsächlichen Betriebseröffnung vom Abzug ausgeschlossen. Wenn Sie z.B. Büro- oder Lagerräume renovieren wollen, machen Sie das geschickterweise erst, nachdem Sie mit der handwerklichen Tätigkeit begonnen haben! [BFH-Urteil vom 30.8.2022…]
Eine interessante Möglichkeit für einen vorsichtigen Start ist das [Kleingewerbe…]. Wenn Sie erst einmal noch weiter angestellt bleiben und sich nebenbei langsam selbständig machen möchten, ist das eine Option. Sie dürfen dann bis zu 22.000 € Umsatz im Jahr erwirtschaften (Einmalig 50.000€ im Jahr für den Übergang zu einem normalen Gewerbe). Dann greift (auf Antrag) die [Kleinunternehmerregelung…], wodurch man keine MwSt. abführen muss. Natürlich kann man dann auch keine Vorsteuer geltend machen! Und man darf auf seinen eigenen Rechnungen keine MwSt. ausweisen. Bei diesem Ansatz gibt es allerdings auch noch einen Pferdefuß. Im Falle einer Arbeitslosigkeit haben Sie nur stark eingeschränkte Möglichkeiten, Arbeitslosengeld zu bekommen.
Wenn Sie das Glück haben, dass ein elterlicher Betrieb existiert, den Sie übernehmen können, sollten Sie auch einiges beachten und Steuerberater und evtl. spezialisierte Fachanwälte mit ins Boot nehmen. Meist ist eine Schenkung hier der richtige Weg. Weiter Hinweise finden Sie in der [Handwerkerzeitung…].
Rechtsformen - Möglichkeiten und Unterschiede!
Gängige [Rechtsformen…] für Existenzgründungen im Handwerk sind [GmbH…], [GmbH & Co. KG…], [KG…], [UG…] oder [Einzelunternehmen…] bzw. [GbR…]. Beachten Sie bei der Wahl unbedingt, dass sich die einzelnen Rechtsformen steuerlich unterscheiden.
Die mit Abstand einfachste Variante ist hier das Einzelunternehmen. Der Gründer haftet vollständig. Eine GbR ist weitestgehend gleich wie ein Einzelunternehmen, es gibt hier allerdings mehr als einen gesamtschuldnerisch haftenden Inhaber, es haftet also jeder Gründer für alles. Der Haftungsnachteil lässt sich eventuell durch eine Haftpflichtversicherung abfangen. Der Vorteil liegt bei weniger Aufwand im steuerlichen Teil, etwas weniger Bürokratie und eventuell bessere Bonität bei der Bank.
Wenn Sie die Rechtsform [GmbH…], [GmbH & Co. KG…], [KG…], oder [UG…] gewählt haben, ist eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich. Das Handelsregister dokumentiert als öffentliches Verzeichnis Einträge über die angemeldeten Kaufleute im Bereich eines zuständigen Registergerichts. Wenn Sie sich für eine dieser Rechtsformen entscheiden, empfehlen wir Ihnen, sich einen kompetenten Steuer- bzw. Unternehmensberater zu suchen.
Einen Überblick über die Rechtsformen und den damit einhergehenden Pflichtangaben finden Sie in unserem Beitrag [Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen…].
Innungsbeitritt?
Mit Ihrer Mitgliedschaft in der Handwerkskammer haben Sie die freiwillige Möglichkeit, Ihrer örtlich und fachlich zuständigen [Innung…] beizutreten. Diese ist dann Ihre Interessenvertretung, handelt die Tarifverträge aus und berät Sie in allen Fragen zu Ihrem Handwerk, wie beispielsweise Informationen zur Berufsausbildung Ihrer Lehrlinge oder zu den [Rahmentarifverträgen…] für Ihre Mitarbeiter. Zudem können Sie hier wertvolle Kontakte mit der Politik und lokalen Bauträgern knüpfen. Außerdem gibt es Innungsveranstaltungen, wo man sich mit Kollegen austauschen kann.
Je nach Region stellt Ihnen die Innung [allgemeine Geschäftsbedingungen…] zur Verfügung.
Wenn Sie Auszubildende beschäftigen möchten benötigen Sie eine Ausbildereignungsprüfung, diese ist normalerweise Teil der Meisterprüfung. Für den Ausbilder entstehen Kosten für die [überbetriebliche Ausbildung…] der “Azubis”. Hier können Sie eventuell als Innungsmitglied von Zuschüssen bzw. Einsparungen profitieren.
Zudem sind Sie als Innungsmitglied berechtigt entsprechende Logos, wie die “Innungswappen” als Werbemittel (z.B. auf Briefpapier und Firmenfahrzeugen) zu benutzen. Werbematerial wie beispielsweise Briefumschläge werden oft kostengünstig zur Verfügung gestellt und man kann an Innungsaktionen, z.B. dem [“Wintermaler”…] teilnehmen.
Wenn Sie Arbeitnehmer haben, bietet Ihnen die Innung, genau genommen die Kreishandwerkerschaft als Geschäftsführer der Innung, als Service unter anderem Rechtsberatungen zum Thema Arbeitsrecht an.
Die Innungen sind zusammengeschlossen zu Landesinnungen und auf Bundesebene unter [Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz…]. Dieser kümmert sich u.a. auch um die Fachregeln des Maler- und Lackiererhandwerks. Als Innungsmitglied haben Sie hier Zugang zu vielen Publikationen, z.B. auch Zeitvorgaben für bestimmte Arbeiten.
Schutz für Sie und Ihren Betrieb - Risikovorsorge!
Private Risikovorsorge: Wenn Sie sich als Maler selbständig machen, werden Sie in der Regel die meiste Zeit in Ihrem Betrieb verbringen und hart arbeiten. Wenn Sie das einmal nicht können, weil Sie krank sind oder einen Unfall hatten, ist der Betrieb eingeschränkt – oder kommt sogar zum Stillstand. Die Folge: Sie verdienen kein Geld mehr. Dafür ist es es sehr wichtig, dass Sie abgesichert sind! Sprechen Sie daher frühzeitig mit Ihrer Krankenversicherung.
Mit Ihrer Selbständigkeit stehen Sie dann auch vor der Frage: Private Krankenversicherung oder gesetzliche? Mit der privaten Krankenversicherung erhalten Sie oftmals bessere Leistungen und sind bei einigen Ärzten privilegiert und erhalten z.B. schneller Termine. Allerdings wird die private Krankenversicherung im Alter sehr teuer und ein Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung ist praktisch nur schwer möglich.
Betriebliche Risikovorsorge: Damit Ihr Malerbetrieb ausreichend geschützt ist, sind die richtigen Gewerbeversicherungen unverzichtbar. Die wichtigste Absicherung stellt dabei die [Betriebshaftpflicht…] dar. Wenn Sie Mitarbeiter haben sind Sie Zwangsmitglied in der [Berufsgenossenschaft…], die sich um Arbeitsschutz und Unfallversicherung kümmert. Als freiwilliges Mitglied in der [Berufsgenossenschaft…] sind Sie im Falle eines Betriebsunfalls auch selbst abgesichert. Allerdings deckt eine Unfallversicherung nicht jede Art von Arbeitsunfähigkeit ab. Versichern Sie sich hier präzise, z.B. durch eine [private Berufsunfähigkeitsversicherung…].
Schauen Sie sich außerdem gerne den [Leitfaden für Versicherungen…] und die [wichtigsten Versicherungen für Handwerksbetriebe…] an.
Zudem finden Sie hier die Meinung eines Versicherungsexperten zum Thema [Krankenversicherungen…].
Tipp: Mitunter profitieren Sie als Existenzgründer im Handwerk von einem Gründerrabatt bei der Betriebshaftpflicht – je nach Versicherer von bis zu 50 Prozent.
Kostenübersicht und Finanzierung - Was wird Sie erwarten?
Typische Kostenpunkte für Malerfirmen:
– Gründungskosten bei Behörden und Ämtern
– Ausstattungskosten für Ihren Geschäftssitz (Büroausstattung, Lagerausstattung)
– Ausrüstungskosten (Maschinen, Leitern, Walzen, Roller, Folie, Sprühgeräte, Aufmaßlaser etc.)
– Arbeitskleidung (Lasuren machen weiße Kleidung schnell schmuddelig – grau ist da besser, Dispersionen passen dagegen gut zu weißer Kleidung) Wie Sie Ihre Arbeitskleidung und die Reinigung steuerlich geltend machen, erfahren Sie im Beitrag [Arbeitskleidung – das dürfen Sie absetzen…].
– Gerüstkosten (evtl. ist es anfangs sinnvoller, mit einer Gerüstbaufirma zusammen zu arbeiten – aber Vorsicht! Auch wenn ein Subunternehmer das Gerüst aufbaut sind Sie für die Sicherheit verantwortlich und haftbar)
– Fuhrpark (Leasing erhält in Ihrem Unternehmen die Liquidität und belastet nicht den Kreditrahmen)
– Lagerkosten (z.B. Farben und Lacke) – (Viele Einkaufsgenossenschaften und Großhändler bieten an, Ware direkt auf die Baustelle zu liefern und nicht verbrauchte wieder abzuholen)
– Einkaufspreise Material – (Verhandeln lohnt sich, evtl. kann man z.B. Abnahmemengen in Verbindung mit Jahrespreisen aushandeln)
– Briefpapiererstellung, Website, Fahrzeugbeschriftung und Werbemaßnahmen (Hier gibt es Gründungspakete zum Beispiel bei [Brillux…]. – Lassen Sie sich hier aber keine teure Malersoftware aufschwatzen)
– Beratungskosten (HWK, Innung und IHK beraten kostenlos.)
Für die Kalkulation Ihrer Angebote brauchen Sie Leistungstexte und Zeitwerte. Zeitwerte ergeben sich auf Grund Ihrer Erfahrung, ansonsten kann Ihnen da evtl. die Innung weiterhelfen oder eine [Malersoftware…]. Allerdings fehlen bei vielen Branchenlösungen genau diese Vorgaben. Hier sollte man bei der Auswahl einer geeigneten Lösung genau hinsehen.
Typische laufende Kosten:
– Miete für Lager und Büro
– Diverse Versicherungen (z. B. Betriebshaftpflicht-, Sozialversicherungen)
– Steuerliche Abgaben (Bei der MwSt versteht das Finanzamt grundsätzlich keinen Spaß. Im zweiten Jahr wird evtl. eine gigantische Einkommenssteuer-Vorauszahlung fällig)
– Kraftstoff und Wartung für Ihre Betriebsfahrzeuge
– Lohnkosten für Gesellen, Helfer, Azubis und andere. (Vorsicht – nach unserer Erfahrung verschwinden Betriebe, die sehr schnell sehr viel Personal aufbauen auch sehr schnell wieder vom Markt – eventuell ist es besser, kurzfristige Engpässe mit Leiharbeitern zu überbrücken.)
– Werbemaßnahmen (Vorsicht – es gibt viel Abzocke beim Eintragen in irgendwelche Register.)
– Handwerkskammer-Beitrag
– Steuerberater (Suchen Sie sich einen, der Erfahrung im Handwerksbereich hat, auch die Abrechnung von Baulohn beherrscht und von der Urlaubskasse schon was gehört hat)
– Berufsgenossenschaft – vermeiden Sie hier Strafen, indem Sie die Unterweisungen der Mitarbeiter nicht vergessen und Gefährdungsanalysen durchführen.
– Innungskosten
– Malersoftware – mehr als 450€ pro Jahr muss man für eine Profilösung nicht ausgeben → [Kontaktformular…].
– Einen Datenschutzbeauftragten brauchen Sie erst ab 20 Mitarbeiter (Lassen Sie sich hier nicht abzocken).
– Vermutlich noch 2024 kommt die Vorschrift zur täglichen Arbeitszeiterfassung – nähere Informationen [hier…]
– [Elektronische Zeiterfassung…] (Wird im Laufe von 2024 bei mehr als 10 Mitarbeitern vermutlich Vorschrift)
Tipp: Da sich Hausbanken oft gegen eine Finanzierung entscheiden, gibt es die Möglichkeit einen Kredit der [Wirtschaftsförderungsgesellschaft…] Ihrer Region aufzunehmen. Je nach Bundesland gibt es außerdem eine [Meistergründungsprämie oder einen Meisterbonus…].
Tipp2: Gehen Sie nicht in Vorleistung für größere Mengen an Material und Arbeitszeit. Stellen Sie möglichst bald Abschlagsrechnungen. Im Privatbereich ist es oftmals möglich, mit den Kunden Vorauszahlungen zu vereinbaren. Hier kann man z.B. mit Skonto locken. Damit Sie das im Büro mit einem vernünftigen Zeitaufwand bewältigen, holen Sie sich eine [Malersoftware…], die Abschlagsrechnungen in wenigen Sekunden erstellen kann. Und achten Sie darauf, dass man solche Abschlagsrechnungen auf einfache Art und Weise wieder berichtigen kann. Viel zu oft muss im Nachhinein z.B. der Leistungsempfänger geändert werden. Wenn die Abschlagszahlungen nicht kommen, sollte man frühzeitig als Druckmittel die Arbeit einstellen.
Lkw-Maut ab 3,5 Tonnen und Handwerkerausnahme
Seit 01. Juli 2024 gibt es die neue Lkw-Maut bereits ab 3,5 Tonnen. Hier gibt es allerdings Ausnahmen für Handwerker. Wie hier die Regelung ist und wie Sie Ihr Fahrzeug im Vorfeld registrieren lassen können um bei einer Kontrolle vorbereitet zu sein, erfahren Sie im Beitrag [Lkw-Maut und Handwerkerausnahme…].
Kundengewinnung - Homepage, Werbung und Co.
Viele kleine Betriebe verzichten auf eine gute Website, weil Sie die Kosten scheuen. Gerade als neues Unternehmen sollten Sie allerdings bedenken, wie die meisten Privatpersonen heutzutage nach einem Handwerker suchen. Sie [googeln…], vergleichen [Bewertungen…] und Angebote, rufen an oder vergeben Aufträge direkt online. Eine eigene [Website…] ist daher essentiell.
Tipp: Sie sind ein Experte für Farben, Verschönerungsarbeiten und Sauberkeit. Genau das sollte Ihre Homepage widerspiegeln. Investieren Sie in eine professionelle, suchmaschinenoptimierte Internetpräsenz mit wiedererkennbarem Design, um sofort zu überzeugen. Die Auswahl der Farben, Texte und Fotos sollten Sie einem Profi überlassen. Betonen Sie Ihre Kernkompetenzen und/oder Spezialisierungen. Machen Sie Ihren zukünftigen Auftraggebern den Kontakt so einfach wie möglich. Dazu sollten neben einem [Kontaktformular…] auch Ihre Kontaktdaten und Ihre Geschäftszeiten schon auf der Startseite zu finden sein.
Tipp2: Auch Ihre Angebote (und Rechnungen) sollten Ihre Kompetenz in Sachen Farbe und Gestaltung ausstrahlen. Mit gigantischem Aufwand schaffen Sie das z.B. mit Word oder Libre Office. Da Zeit aber auch Geld kostet, sollten Sie sich möglichst vor der ersten Rechnung Gedanken über eine professionelle Malersoftware machen. Außerdem zwingt Sie der Gesetzgeber, spätestens ab 01.01.2028 (bei einem Jahresumsatz über 800.000€ schon ab 2027) mit einer E-Rechnung abzurechnen, was mit Word praktisch nicht mehr geht. Für eine kostenlose Testversion unserer Malersoftware MaDaMe füllen Sie dieses [Kontaktformular…] aus. Worauf Sie bei einer Malersoftware achten sollten, finden Sie in dem Artikel [Wie Sie die passende Malersoftware finden…]. Wählen Sie die Malersoftware sorgfältig aus, denn ein späterer Wechsel verursacht mehr Aufwand, als Sie denken und Sie verlieren dabei einen großen Teil Ihrer gespeicherten Daten, z.B. ist derzeit kein einziger Software-Anbieter in der Lage, das komplette Projektarchiv aus einer anderen Software zu übernehmen.
Tipp3: Auch heute noch erfolgt ein Großteil der Kommunikation über das Telefon. Ihre telefonische Erreichbarkeit ist mitentscheidend für den Erhalt von Aufträgen. Lassen Sie sich hier etwas einfallen! Das mindeste ist ein Anrufbeantworter, der regelmäßig abgehört wird. Und auch der Check der E-Mails ist enorm wichtig. Gewöhnen Sie sich eine feste Zeit an, wo Sie die Eingänge per E-Mail und Messenger, wie z.B. [WhatsApp…] bearbeiten, z.B. immer nach dem Abendessen.
Kalkulation
Der größte Kostenfaktor in einem Malerbetrieb sind die Löhne. Hier finden Sie eine Aufstellung der aktuellen [Tariflöhne…]. Als Innungsmitglied müssen Sie die Tariflöhne bezahlen. Als Nicht-Innungsmitglied werden Sie sich aber auch daran orientieren müssen, sonst bekommen Sie keine guten Mitarbeiter. Als kalkulatorischen Aufschlag für Ihren Stundenlohn empfehlen wir mindestens 170% und im Materialbereich 22%.
Strafrechtliche Risiken nach Gründung des Betriebs
Leichtfertiger Umgang mit Recht und Gesetz kann ganz schnell Ihren jungen Betrieb gefährden. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit folgenden Sachverhalten:
– Schwarzarbeit und (Lohn-)Steuerhinterziehung
– Betrug
– Vorteilsgewährung
– Baugefährdung, fahrlässige Tötung und Körperverletzung
– Umweltdelikte
Mehr Informationen bekommen Sie im Beitrag über [Strafrechtliche Risiken in der Baubranche…].
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