Arbeitszeiterfassung? - In Zukunft zwingend am selben Tag!

Mobile-Arbeitszeiterfassung

Wie Sie vielleicht wissen gibt es einen Referentenentwurf, der vermutlich noch dieses Jahr Gesetz wird und EU-Vorgaben hinsichtlich Arbeitszeiterfassung umsetzt. Da Sie auch jetzt schon bei der Zeiterfassung einiges falsch machen können, sollten Sie sich sofort informieren. Wir haben Ihnen das Wichtigste zusammengefasst:

– Arbeitszeiterfassung zwingend am selben Tag der Arbeitsleistung, unabhängig von der Betriebsgröße – bisher hat man 7 Tage Zeit.

– Die Aufzeichnungen kann der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer übertragen, jedoch bleibt er in der Verantwortung.

– Verstöße sind in Zukunft stärker sanktionierbar.

– Betriebe über 10 Mitarbeiter müssen irgendwann zwingend elektronisch die Zeiten erfassen. Wegen der Pflicht zur täglichen Arbeitszeiterfassung sind aber auch kleinere Betriebe nicht aus dem Schneider. Ohne technische Hilfsmittel ist das organisatorisch kaum möglich. Daher raten wir jedem Betrieb, unabhängig von seiner Größe, sich sofort über elektronische Zeiterfassung zu informieren.

Mit einem Produkt, das mit unserem MaDaMe zusammenarbeitet, kann man nicht nur die gesetzlichen Pflichten erfüllen, sondern hat auch einen echten Mehrwert. Fotos können von den Mitarbeitern schon auf der Baustelle Projekten zugeordnet werden und die Lohnkosten auch. Ohne Mehraufwand sieht man, wie die Baustellen laufen oder gelaufen sind.

Optimal zu MaDaMe passt die Software time report©! Und bevor der allgemeine Run einsetzt kann man sich entspannt informieren und entscheiden.

Weitere Informationen dazu oder eine Testversion bekommen Sie über unser [Kontaktformular…].

 
Noch mehr Informationen unter: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html