Mahnung mit Biss
40 € Schadenspauschale für säumig zahlende Geschäftskunden und Behörden.
Seit 2014 gibt es hier eine klare Regelung gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind.
Sobald sich diese im Zahlungsverzug befinden, kann laut §288 BGB, ohne jeglichen Schadensnachweis, eine Schadenspauschale von 40 Euro eingefordert werden!
Dies gilt auch für Abschlagsrechnungen und Ratenzahlungen!