Fälligkeit einer Rechnung

Normal ist folgender Ablauf: 

1. Der Auftragnehmer(Gläubiger) erbringt eine Leistung 
2. Er erstellt eine Rechnung 
3. Diese Rechnung wird irgendwann fällig 

Stellt sich nur die Frage wann? 

Grundsätzlich kann die Zeit bis zur Fälligkeit einer Rechnung vertraglich vereinbart werden.
Dies erfolgt spätestens bei der Auftragserteilung. (Und nicht bei der Rechnungserstellung)

Wenn nichts vereinbart wurde gilt §271 Abs. 1 BGB.
Nach erbrachter Leistung ist die Rechnung sofort nach Zustellung fällig.

Falls auf der Rechnung eine Zahlungsfrist angegeben wird, verlängert sich die Fälligkeit ggf. bis zu diesem Datum.
Wenn der Kunde bis zur Fälligkeit nicht bezahlt passiert eigentlich gar nichts.
Juristische Folgen entstehen erst, wenn der Kunde außerdem noch in [Zahlungsverzug…] gerät.

Bei der Formulierung einer Rechnung ist die optimale Formulierung zur Fälligkeit:

“Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzug fällig.”

Wie man im MaDaMe Programm die Standard-Nachtexte ändert finden man unter:

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Vor-Nachtexte