Transparenzregister - Fristen laufen ab!

Geld

Es besteht eine Pflicht für OHGs, KGs und GmbHs sich ins Transparenzregister eintragen zu lassen und ihre wirtschaftlich Berechtigten anzugeben! 

Das Transparenzregister soll die Eigentums- und Kontrollstrukturen von Unternehmen nachvollziehbarer gestalten.  

Die Eintragung selbst ist kostenlos, jedoch verlangt der Bundesanzeiger eine jährliche Gebühr in Höhe von 20,80 € für die Führung des Registers.

Folgende Fristen zur Eintragung sind je nach Unternehmensform einzuhalten:

– AG, SE, KGaA bis 31. März 2022

– UG, GmbH bis 30. Juni 2022

– OHG, KG bis 31. Dezember 2022

Was muss getan werden?

Im Transparenzregister müssen die Daten der wirtschaftlich Berechtigten eingetragen werden. Auch wenn bereits Daten aus dem Handelsregister dafür übernommen wurden müssen diese auf Vollständigkeit und Aktualität geprüft werden.

Die Eintragung kann von Ihnen selbst unter www.transparenzregister.de vorgenommen werden!

Verstöße gegen die Eintragungspflicht werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und können mit einer Geldbuße bis zu 150.000,00 € belegt werden!

Hinweis: Es gibt einige unseriöse Unternehmen, die versuchen sich durch die Eintragungspflicht zu bereichern. Diese bieten für hohe Kosten an, die Eintragung zu übernehmen. Lassen Sie sich nicht abzocken!